Neues Gesetz für mehr klimafreundliche Heizungen

Neues Gesetz für mehr klimafreundliche Heizungen

Ab dem 1. Januar 2024 tritt das Gesetz für Erneuerbares Heizen, das Gebäudeenergiegesetz (GEG), in Kraft. Dieses Gesetz der Bundesregierung zielt darauf ab, klimafreundliche Heizungen zu fördern. Bis Mitte 2028 müssen alle neuen Heizungen in Deutschland mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen, eng verknüpft mit der Kommunalen Wärmeplanung.

Übergangsfristen und individuelle Entscheidungen

Für Neubauten innerhalb von Neubaugebieten gilt ab Januar 2024, dass nur noch Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien installiert werden dürfen. Für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken gibt es großzügige Übergangsfristen, um Investitionsentscheidungen besser auf die örtliche Wärmeplanung abzustimmen. Die Kommunale Wärmeplanung informiert Bürger:innen und Unternehmen über Wärmeversorgungsoptionen vor Ort.

Förderung und Unterstützung

Das GEG sieht eine verstärkte soziale Ausrichtung der Förderung für den Heizungstausch vor. Wer seine Heizung auf 65 Prozent erneuerbare Energie umstellt, erhält staatliche Förderung. Es gibt eine Grundförderung für alle und zusätzliche Mittel für schnelle Umrüstungen oder geringes Einkommen. Die maximale Förderung beträgt 70 Prozent der Investitionskosten. Die Förderung ist Teil der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG).

Technologieoffenheit und Beratung

Beim Umstieg auf 65 Prozent erneuerbare Energie stehen verschiedene technologische Optionen zur Verfügung, darunter Wärmenetze, Wärmepumpen, Stromdirektheizung, Hybridheizung und solarthermische Heizungen. Energieberater:innen unterstützen bei der Entscheidung und können bis zu 80 Prozent der Beratungskosten übernehmen. Diese Beratung ist auch über die Verbraucherzentralen zugänglich.

Schutz vor Mietsteigerungen

Mieter:innen werden vor Mietsteigerungen geschützt. Vermieter:innen dürfen bis zu zehn Prozent der Modernisierungskosten umlegen, abzüglich staatlicher Förderung. Die Modernisierungsumlage ist auf 50 Cent pro Monat und Quadratmeter begrenzt.

 

Weitere Informationen findet ihr unter folgenden Link: Neues Gesetz für erneuerbares Heizen

Teilnahme am Umwelt- und Klimapakt Bayern

Teilnahme am Umwelt- und Klimapakt Bayern

Qualität und Nachhaltigkeit im Fokus

Wir sind stolz darauf, am Umwelt- und Klimapakt Bayern teilzunehmen, eine Weiterbildung des Freistaats Bayern. Diese Zertifizierung unterstreicht unsere Verpflichtung zur Umwelt und Nachhaltigkeit in unserer Arbeit als Schornsteinfeger. Der Umweltpakt Bayern ist ein Erfolgsmodell, das umweltrelevante Themenfelder wie Klimaschutz, Mobilität, Umweltmanagement und internationale Kooperation abdeckt.

Vorteile der Zertifizierung:

Staatliche Anerkennung:

Als Teilnehmer erhalten wir eine staatliche Urkunde und dürfen das Logo des Umwelt- und Klimapakts nutzen, was unser Engagement für Umweltschutz offiziell bestätigt.

Qualitätssicherung:

Die Zertifizierung umfasst Qualitätsstandards, die sicherstellen, dass unsere Arbeitsweise den höchsten Umwelt- und Sicherheitsanforderungen entspricht.

Nachhaltigkeit:

Durch die regelmäßige Überprüfung und Anpassung unserer Arbeitsprozesse tragen wir aktiv zur Reduzierung von Emissionen und Ressourcenverbrauch bei.

Umweltbewusstsein:

Die Teilnahme am Umweltpakt stärkt unser Umweltbewusstsein und ermöglicht es uns, unseren Kunden umfassende Beratung zu umweltfreundlichen Heizsystemen zu bieten.

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Mit der Umweltzertifizierung setzen wir ein klares Zeichen für Qualität, Umweltschutz und Nachhaltigkeit in unserer Arbeit. Die Zertifizierung für dieses Programm muss alle drei Jahre erneuert werden.

Für weitere Informationen besuchen Sie Umweltpakt Bayern.